Man benutzt das Körperschaftsregister als Zugang zum Titel, wenn man den Titel nicht vollständig kennt, sondern nur weiss, welche Insttution für den Titel verantwortlich oder an seiner Veröffentlichung beteiligt ist.
Bei der Eingabe in das nachfolgende Formular muss der Suchbegriff unbedingt in Kleinbuchstaben eingegeben werden - also nicht "Bundesrepublik Deutschland" sondern "bundesrepublik deutschland". Ferner sind alle Umlaute (also z.B. Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü, ß usw.) aufzulösen (es sind also ae, oe, ue, ss usw. zu schreiben).
Dem Registereintrag ist in Klammern die Anzahl der Titel nachgestellt, die das entsprechende Stichwort enthalten. Ist das eine "1", so gibt es nur einen Titel - klickt man das kleine grafische Symbol an, wird dieser angezeigt. Ist die Anzahl grösser als eins, wird eine Kurztitelliste angezeigt, aus der dann der interessierende Titel ausgewählt werden kann. Wenn die Anzahl der Titel grösser als 100 ist, wird der Suchbegriff nochmals aufgeführt (mit einem "*" dahinter) - hier wird eine Kurztitelliste angeboten, die die Fortsetzung der Kurztitelliste für den Originalsuchbegriff darstellt.
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